top of page

Aktualisiert: 20. Sept.

Klinisch psychologische Behandlung als Kassenleistung

Seit 1. Jänner 2024 hat sich in Österreich etwas Grundlegendes im Bereich der klinisch-psychologischen Behandlung verändert. Die gute Nachricht: Klinisch psychologische Therapie ist nun im allgemeinen Sozialversicherungsgesetz verankert und wird als Kassenleistung angeboten. Doch was bedeutet das genau und welche Schritte sind notwendig, um eine Teilrefundierung von deiner Krankenkasse zu erhalten? Hier sind die wichtigsten Informationen mit derzeitigem Wissensstand (29.01.2024) im Überblick:

  1. Wer hat Anspruch darauf?

Alle in Österreich gesetzlich krankenversicherten Personen haben Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung.


  1. Voraussetzung für die Teilrefundierung:

Es muss eine psychische Befindensstörung vorliegen, die im sozialversicherungsrechtlichen Sinn als Krankheit anerkannt ist. Eine psychische Befindensstörung, die im sozialversicherungsrechtlichen Sinn als Krankheit anerkannt ist, umfasst verschiedene psychische Gesundheitszustände, die eine Beeinträchtigung der psychischen Funktionen und des Wohlbefindens darstellen. Diese können von leichten bis zu schweren Störungen reichen. Im Allgemeinen müssen solche Störungen von qualifizierten Fachleuten wie Klinischen Psycholog*innen oder Psychiater*innen diagnostiziert werden. Beispiele für psychische Befindensstörungen, die als Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Kontext betrachtet werden können, sind depressive Störungen, Angststörungen, Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), Essstörungen etc. Hier ist es wichtig zu beachten, dass die genaue Definition und Anerkennung von psychischen Befindensstörungen im sozialversicherungsrechtlichen Kontext je nach Bundesland und den spezifischen Richtlinien der Sozialversicherungsträger variieren können. Die Diagnose und Bestätigung durch qualifizierte Fachleute sind entscheidende Schritte, um eine Teilrefundierung für klinisch-psychologische Behandlungen zu ermöglichen.

  1. Wahl des Klinischen Psychologen / der Klinischen Psychologin

Der behandelnde Klinische Psychologe / die Klinische Psychologin muss in die Liste der Klinischen Psycholog*innen in Österreich eingetragen sein. Ob das der Fall ist, kannst du bereits vor deinem 1. Termin hier in Erfahrung bringen, indem du einfach nach dem Namen suchst.



Ärztliche Bestätigung für klinisch-psychologische Behandlung

  1. Ärztliche Bestätigung erforderlich Eine Bestätigung vom Hausarzt oder einem Facharzt (Neurologe, Psychiater) ist notwendig, um nachzuweisen, dass eine klinisch-psychologische Behandlung indiziert ist. Sobald diese Arztbestätigung vorliegt, können nachfolgende Sitzungen abgerechnet werden. Am besten ist es also, wenn man sich diese Bestätigung vor dem 1. oder spätestens vor dem 2. Termin einholt.

  2. Keine rückwirkende Kostenerstattung

Wichtig zu beachten ist, dass eine Therapie nicht rücklaufend teilrefundiert werden kann. Es ist also nicht möglich, Honorarnoten aus dem Jahr 2023 einzureichen.

  1. Diagnose auf der Honorarnote

Die Honorarnote, die bei der Krankenkasse eingereicht wird, muss die krankheitswertige Diagnose enthalten. Wenn du unsicher bist, sprich am besten mit deinem behandelnden Klinischen Psychologen darüber.

  1. Diagnose in der Gesundheitsakte

Die krankheitswertige Diagnose wird in deiner Gesundheitsakte vermerkt.

  1. Antrag auf Kassenzuschuss

Klinische Psycholog*innen füllen ein Formular der Krankenkasse aus, um einen Antrag auf Kassenzuschuss zu stellen. Leider ist das genaue Formular bislang noch nicht veröffentlicht.

  1. Anzahl der bezuschussten Einheiten

Die genaue Anzahl der bezuschussten Einheiten ist noch unklar, wird aber voraussichtlich je nach Bundesland zwischen 30 und 50 liegen.

  1. Höhe des Zuschusses

Die genaue Höhe des Zuschusses ist noch nicht bei allen Krankenkassen festgelegt. Bei der SVS beträgt es 45€ für eine Einzelsitzung á 50 Minuten. Bei anderen Krankenkassen wird er vermutlich zwischen 33,17€ und 46€ liegen.

Die genaue Höhe der Zuschüsse wird noch verhandelt. Es ist ratsam, dich bei deiner Krankenkasse nach den neuesten Entwicklungen zu erkundigen.

  1. Bezuschussung von vor Ort- und Online-Behandlungen

Laut neuesten Informationen des Berufsverbandes Österreichischer Psycholog*innen werden sowohl Behandlungen vor Ort als auch Online-Behandlungen bezuschusst. Sitzungen im Onlinesetting bieten Klient*innen eine flexible Option, psychologische Hilfe zu suchen, insbesondere wenn sie aufgrund von Entfernungen oder anderen Barrieren nicht persönlich anwesend sein können. Die Bezuschussung von Online-Behandlungen trägt dazu bei, die Zugänglichkeit zu verbessern. Es ist ratsam, im Vorfeld mit der Krankenkasse zu klären, welche genauen Richtlinien und Voraussetzungen für die Bezuschussung von Online-Behandlungen gelten, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Berücksichtigung dieser Aspekte gewährleistet, dass Patienten, die eine Onlinepraxis aufsuchen, die gleichen Vorteile und Unterstützungen erhalten können wie jene, die persönlich in einer Praxis erscheinen.

Klinisch-psychologische Therapie online

Diese Änderungen bedeuten einen großen Schritt in Richtung leichterer Zugangsmöglichkeiten zu klinisch-psychologischer Hilfe für alle Versicherten in Österreich. Es ist zu erwarten, dass diese Neuerungen zu einer verbesserten psychischen Gesundheit der Bevölkerung beitragen werden. Bleib informiert über weitere Entwicklungen und nutze diese neue Möglichkeit zur Förderung deiner psychischen Gesundheit. Folge mir gern auf Instagram, wo ich immer wieder Neuigkeiten zu diesem Thema teile.


Kommentare


bottom of page